Allgemeine Geschäftsbedingungen der Team Dannhoff GmbH

 

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die in den nachfolgenden Regelungen beschriebenen Leistungen, die zwischen der Team Dannhoff GmbH, Carl-Severing-Str. 251, 33649 Bielefeld, Deutschland und unseren Kunden über die Webseite www.www.team-dannhoff.de geschlossen werden.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

 

  1. Leistungsbeschreibung

(1) Der Vertragsinhalt und die entsprechenden Leistungen gehen aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für die detaillierte Dauer sowie aus der Auftragsbestätigung/Rechnung hervor.

(2) Die Team Dannhoff GmbH stellt keine Motorsportgeräte zur Verfügung und bietet insbesondere auch keine technischen Dienstleistungen oder Abnahmen an.

(3) Näheres regeln die mitgeltenden Teilnahmebedingungen, die unter https://www.team-dannhoff.de/wp-content/uploads/2021/01/Teilnahmebedingungen_TD.pdf abgerufen werden können und welche vor Vertragsschluss von dem Kunden separat zu bestätigen sind.

 

  1. Rücktrittsrecht der Team Dannhoff GmbH und Regelungen zu COVID-19

(1) Im Falle höherer Gewalt, des Nichterreichens der ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung angegebenen Mindestanzahl an Teilnehmern oder der Absage durch den Betreiber der Rennstrecke behält sich die Team Dannhoff GmbH das Recht vor, vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle ist das entrichtete Nenngeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € pro Veranstaltungstag an den Kunden zurückzuerstatten.

(2) Für den Fall, dass die von dem Kunden gebuchte Veranstaltung aufgrund behördlicher Untersagung in Bezug auf die COVID-19-Pandemie nicht durchgeführt werden kann, gilt die jeweilige Gesetzeslage im EU-Ausland. Insofern wird dem Kunden, der die Nenngebühr vollständig bezahlt haben, wahlweise eine Gutschrift oder vollständige Rückerstattung angeboten, sofern die jeweilige Gesetzeslage dieses vorsieht. Weitere Ansprüche gegenüber der Team Dannhoff GmbH können nicht geltend gemacht werden, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Team Dannhoff GmbH.

(3) Sollte die Durchführung der Veranstaltung nur unter besonderen COVID-19-Pandemie-Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Geltung einer „2G-Regelung“ stattfinden können, ist dem Kunden bewusst, dass er entweder vollständig geimpft oder als genesen gelten muss, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Kunde erklärt sich vor Abgabe seines Angebots zum Vertragsschluss mit dieser Einschränkung einverstanden. Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind aktuell zwei Impfungen nötig. Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht aktuell eine Dosis. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.

Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.

(4) Für den Fall, dass eine vertragliche Durchführungspflicht aufgrund der in Ziffer 3 (3) dieser AGB genannten Einschränkungen gegebenenfalls auch lediglich für einen bestimmten Zeitraum nicht besteht, liegt dieser Umstand weder im vertraglichen Pflichtenkreis noch im Risikobereich der Team Dannhoff GmbH, sodass in diesem Falle ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung oder Ermäßigung des Nenngeldes entfällt.

(5) Die Team Dannhoff GmbH übernimmt keine Verantwortung für Einbußen der Fahrzeit durch entsprechende Vorfälle, erschwerende Umstände, Schäden am Fahrzeug oder schlechte Wetterbedingungen. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung des Nenngeldes.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Veranstaltungen in unserem Online-Shop stellen noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Zur Buchung eine Veranstaltung muss sich der Kunde registrieren (bitte Notfallkontaktdaten angeben) und einloggen. Durch Anklicken des Buttons „Auswahl Buchen“, wählt der Kunde online einen konkreten Termin einer Veranstaltung zur Buchung aus. Über den Button „Buchen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Veranstaltung ab. Damit bestätigt der Kunde ausdrücklich auch, dass es sich zu einer Zahlung verpflichtet.

(2) Nach Übermittlung des Kundenantrags schickt die Team Dannhoff GmbH dem Kunden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden und auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals wiedergegeben werden und die der Kunde ausdrucken kann.

(3) Eine aufgrund der Bestellung des Kunden von Team Dannhoff GmbH per E-Mail übermittelte Empfangsbestätigung über die Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes, also noch keinen Vertragsschluss im Rechtssinne dar. Der Vertragsschluss kommt erst mit der an den Kunden per E-Mail übermittelten Rechnung zustande.

 

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat den Rechnungsbetrag (die Nenngebühr) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 8 Wochen vor dem Event an Team Dannhoff GmbH zu zahlen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

(2) Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, behält sich Team Dannhoff GmbH das Recht vor, über den Teilnehmerplatz ohne weitere Nachricht an den bisherigen Kunden anderweitig zu verfügen. Für eine zeitige und korrekte Ausführung der Bezahlvorgangs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang bei der Team Dannhoff GmbH. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, sofern er Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) an die Team Dannhoff GmbH zu bezahlen. Ist der Kunde bei der Buchung unternehmerisch tätig, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, werden darüber hinaus für jede Mahnung pauschal fünf Euro Mahnauslagen erhoben. Dem Kunden steht es in diesem Falle frei, nachzuweisen, dass Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen sind.

(4) Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung des Kunden gegenüber der Team Dannhoff GmbH ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

 

  1. Widerrufs- / Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht bei der Online-Buchung von Veranstaltungen mit fixem Termin kein Widerrufsrecht.

(2) Bei Veranstaltungen ist im Falle einer Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei seitens des Veranstalters oder der Team Dannhoff GmbH erklärten Absage von Veranstaltungen ein Rücktritt des Kunden möglich. Im Falle einer Absage oder geänderter Veranstaltungstermine wird der Kunde von der Team Dannhoff GmbH unverzüglich nach Kenntnis per E-Mail informiert.

(3) Im Falle des berechtigen Rücktritts des Kunden wird Team Dannhoff GmbH bis 14 Tage nach dem betreffenden Veranstaltungstermin ohne Berechnung von Stornogebühren dem Kunden etwaig seinerseits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen zurückerstatten.

 

  1. Ersatzfahrer

(1) Kunden wird seitens der Team Dannhoff GmbH das Recht eingeräumt, einen Ersatzfahrer für die Durchführung der Veranstaltung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungstermin per E-Mail zu benennen. Team Dannhoff GmbH wird dann im Einzelfall prüfen, ob der Ersatzfahrer akzeptiert wird. Im Falle der Akzeptanz wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 50,- € berechnet.

(2) Ein Weiterverkauf der Teilnahmebewilligung zur gebuchten Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Team Dannhoff GmbH in Textform zulässig. Bei Zuwiderhandlung verliert die Teilnahmebewilligung ihre Gültigkeit und der Kunde wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Erstattungsanspruch steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

(3) Die Benennung eines Ersatzfahrers erhält erst dann Gültigkeit, wenn innerhalb von 2 Werktagen nach Benennen des Ersatzfahrers die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € und etwaig noch ausstehende Nenngebühren beglichen worden sind. Erfolgt diese Zahlung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt der Ersatzfahrer als nicht akzeptiert.

 

  1. Obliegenheiten des Teilnehmers während der Veranstaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Team Dannhoff GmbH wie auch den Anweisungen des Rennstreckenbetreibers sowie der durch diese autorisierten Personen Folge zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, an den Fahrerbesprechungen teilzunehmen. Dies dient der eigenen Sicherheit des Kunden und einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Die Nichtteilnahme an den Fahrerbesprechungen kann den Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung der Nenngebühr zur Folge haben. Die Team Dannhoff GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Anlagen.

(2) Die Allgemeinen Bestimmungen und Hausordnungen des jeweiligen Veranstaltungsortes sind zu beachten. Sie werden mit der verbindlichen Buchungsbestätigung an den Kunden versandt und sind darüber hinaus auf der Homepage von Team Dannhoff GmbH hinterlegt. Während der gesamten Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zu einer Verhaltensweise, die weder ihn selbst noch andere Teilnehmer gefährdet.

(3) Der Konsum von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ist während der Betriebszeiten der Veranstaltung strengstens untersagt. Alkoholkontrollen werden stichprobenartig durch das Streckenpersonal vorgenommen. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Nenngebühr besteht in diesem Fall nicht.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die auf Rennstrecken vorgeschrieben Schutzkleidung (unbeschädigter Integralhelm, einteilige oder zweiteilige Lederkombi, Lederstiefel und Lederhandschuhe) zu tragen. Daneben ist der Kunde verpflichtet, einen Rückenprotektor zu tragen, sofern dieser nicht Teil der getragenen Kombi ist. Sollte der Kunde für den Rennstreckeneinsatz nicht geeignete oder zugelassene Kleidung tragen, behält sich Team Dannhoff GmbH vor, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Nenngeldes von der Veranstaltung auszuschließen. Hinsichtlich weiterer Vorschriften für die Bekleidung und der Verhaltensweise auf einer Rennstrecke sind die Hinweise unter https://www.team-dannhoff.de/wissenswertes/ zwingend zu beachten.

(5) Es wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme die Bedingungen der eigenen Unfall- und Haftpflichtversicherung zu überprüfen, da Fahrten auf einer Rennstrecke üblicherweise nicht vom Versicherungsumfang gedeckt sind.

 

  1. Transponder

(1) Auf einigen Rennstrecken gilt eine Transponder-Pflicht, jedoch lediglich zur Phonmessung (keine Zeitmessung). Insofern handelt es sich bei der gebuchten Veranstaltung nicht um ein Training zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

(2) Es werden jedoch zu einigen Terminen Vergleichsfahrten angeboten. Hierzu können Transponder optional gebucht werden. Wir weisen in diesem Fall ausdrücklich darauf hin, dass eine private Unfallversicherung durch die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Vergleichsfahrten im Falle eines Unfallereignisses von ihrer Eintrittspflicht befreit sein könnte. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Regressansprüche gegenüber der Team Dannhoff GmbH und verpflichtet sich, für den Fall, dass er ein Unfallereignis absichern will, sich selbst vor Veranstaltungsbeginn um den Abschluss einer ausreichenden, deckenden Versicherung zu bemühen.

(3) Bucht der Kunde solch eine Veranstaltung mit Transponder, so wird er vor Ort mit einem Transponder ausgestattet. Die Transponderübergabe erfolgt gegen Hinterlegung einer Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell ca. 600€ brutto). Sollte es ein Kunde versäumen, den Transponder zu Veranstaltungsende unbeschädigt wieder zurückzubringen, wird dem betreffenden Kunden, bis der Transponder ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wurde, eine Tagesgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.

 

  1. Haftung

(1) Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er haftet für jeglichen durch ihn oder sein Fahrzeug verursachten Schaden, sofern nichts Anderweitiges in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden ist. Die Team Dannhoff GmbH übernimmt keine Gewähr für den Zustand des Rundkurses und deren Einrichtungen.

(2) Der Kunde stimmt zu, dass er auf jegliche Schadensersatzansprüchen gegenüber der Team Dannhoff GmbH, dem Rennstreckenbetreiber, den Streckenposten, dem medizinischen Personal, Sponsoren oder jeglichen anderen Vertretern oder Assistenten verzichtet. 

(3) Die Team Dannhoff GmbH haftet jedoch nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Team Dannhoff GmbH oder ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen beruhen. Für andere Schäden haftet die Team Dannhoff GmbH nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Rechtsgrund – oder aber auf Arglist beruhen.

(4) Abweichend hiervon haftet die Team Dannhoff GmbH auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den objektiv vorhersehbaren Schaden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Situationen, die durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten zustande kommen und zu Verletzungen von Leib und Leben führen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor Teilnahme an der Veranstaltung für ausreichenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug zu sorgen. Das von dem Kunden genutzte Rennstrecken-Fahrzeug muss sich in einem guten technischen Zustand befinden. Der Kunde hat hierfür selbst Sorge zu tragen. Die Team Dannhoff GmbH führt keine technischen Abnahmen durch.

 

  1. Bildrechte

(1) Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung von der Team Dannhoff GmbH erklären der Kunde und seine etwaigen Begleitpersonen ihre Einwilligung gemäß § 22 des Urhebergesetzes, dass jegliche Bildmaterialien, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, durch Team Dannhoff GmbH zur gewerblichen Nutzung im Rahmen ihrer Internetpräsenz https://www.team-dannhoff.de, ihrer social media-Präsenz und für Flyer, Plakate und Magazine usw. veröffentlicht werden dürfen.

(2) Die Strecken sind gegebenenfalls vom Betreiber videoüberwacht. Diese Aufnahmen werden grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. an Strafverfolgungsbehörden) herausgegeben.

(3) Eine gewerbliche Nutzung von Bildmaterialien durch einen Kunden, welche auf der Veranstaltung gefertigt worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Team Dannhoff GmbH nicht zulässig.

 

  1. Datenschutz

(1) Team Dannhoff GmbH erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Es werden dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird Team Dannhoff GmbH Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

(2) Team Dannhoff GmbH versichert hiermit, dass Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben werden, außer Team Dannhoff GmbH wird hierzu gesetzlich verpflichtet oder durch den Kunden hierzu ausdrücklich autorisiert.

(3) Der Kunde hat das Recht, auf Anfrage jederzeit kostenlos eine Auskunft über die von Team Dannhoff GmbH verarbeiteten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DSGVO zu erhalten.

(4) Der Kunde hat das Recht, die unverzügliche und kostenlose Berichtigung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten von Team Dannhoff GmbH zu verlangen, wenn diese nicht richtig sein sollten (Art. 16 DSGVO).

(5) Der Kunde hat des Weiteren das Recht unverzügliche und kostenlose Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) der ihn betreffenden personenbezogenen Daten beim Vorliegen der rechtlichen Gründe nach Art. 17 DSGVO zu verlangen. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck -für den sie erhoben wurden- nicht mehr erforderlich sind und der Kunde den Widerruf seiner Einwilligung erklärt hat und wenn keine anderweitige Rechtsgrundlage und vorrangige Gründe (z. B. gesetzliche Verpflichtungen) für die Verarbeitung seiner Daten vorliegen.

(6) Der Kunde hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung beim Vorliegen der Voraussetzungen und nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO kostenlos zu verlangen. Die Einschränkung der Verarbeitung kann insbesondere dann geboten sein, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt. Ferner kann die Einschränkung der Verarbeitung in dem Fall geboten sein, dass die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat und noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe der Team Dannhoff GmbH an der Verarbeitung gegenüber den Gründen des Kunden überwiegen.

(7) Der Kunde hat daneben das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Hierbei handelt es sich um das Recht, die ihn betreffenden und Team Dannhoff zur Verfügung stehenden Daten, in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen, etwa einen anderen Dienstleister, zu übergeben. Dieses setzt voraus, dass die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und mittels automatisierter Verfahren erfolgt.

(8) Widerspruchsrecht

Sie haben insbesondere das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die u. a. aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einzulegen. Haben Sie Ihr Widerspruchsrecht ausgeübt, werden wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder aber auch für den Fall, dass die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Zur Geltendmachung Ihres Widerspruchsrechts kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail über info@team-Dannhoff.de.

(9) Der Kunde hat das Recht, sich bei den für Team Dannhoff GmbH zuständigen Aufsichtsbehörden für Datenschutz zu beschweren, wenn der Kunde der Meinung sein sollte, dass die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten durch Team Dannhoff GmbH unzulässig ist. Die Kontaktdaten der für zuständigen Aufsichtsbehörden lauten wie folgt:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 / 38 424-0
Fax: +49 (0) 211 / 38 424-10
Email: poststelle@ldi.nrw.de

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Team Dannhoff GmbH ist Bielefeld. Team Dannhoff GmbH ist darüber hinaus auch berechtigt, ein anderes, nach ZPO zuständiges Gericht anzurufen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen wirksam.